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19/06/2020
UPDATE: Vereinssport bei Koweg unter Auflagen wieder angelaufen
Wir informieren euch hierüber stets aktuell über die schrittweisen Lockerungen den (Vereins-)Sport betreffend im Zuge der Entwicklung der Corona-Pandemie. Wir geben Bescheid wenn die Sportstätten für den Vereinssport wieder geööfnet werden. 19.06.2020 Vereinssport bei Koweg Görlitz unter Auflagen wieder angelaufen Seit der neuen Corona-Verordnung, dass Vereinssport unter Auflagen wieder möglich ist, haben unsere Abteilungsleitungen und Übungsleiterinnen/Übungsleiter umfangreiche Hygiene-Konzepte erarbeitet. Nur dadurch konnte realisiert werden, dass sich Sportgruppen und Mannschaften wieder treffen und ihrer sportlichen Betätigungen in gewissem Rahmen nachgehen können. Unsere Mitglieder sind über entsprechende Kanäle informiert worden. Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, allen Verantwortlichen und allen Sportlerinnen und Sportlern recht herzlich bedanken, die an der Aufstellung der verschiedenen Hygiene-Konzepte (angepasst an jede Sportstätte und Übungsgruppe) gearbeitet haben bzw. sich an die Vorgaben strikt halten. Ihr seid großartig!!! --------- 29.05.2020 Quelle: Oberlausitzer Kreissportbund Weitere Lockerungen für Sportvereine Ab dem 6. Juni tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Lockerungen in Kraft. Ein vollständiger Trainings- und Wettkampfbetrieb wird wieder möglich sein. Hallenbäder dürfen öffnen und der Mindestabstand muss nicht mehr eingehalten werden, dennoch müssen Hygienekonzepte vorgelegt werden. Wir informieren nächste Woche über weitere Details. Anmerkung Koweg Görlitz: Derzeit erarbeiten unsere Abteilungsleitungen und Trainerstäbe entsprechende Hygienekonzepte für jede einzelne Trainingsgruppe. Über die verschiedenen Kanäle wird kommuniziert, unter welchen Vorgaben es demnächst bald wieder sportlich losgehen kann. --------- 13.05.2020 Quelle: Landessportbund Sachsen Innensportanlagen dürfen ab 15. Mai wieder genutzt werden In Sachsen sind weitere Lockerungen der Corona-Restriktionen geplant: Ab Mitte Mai dürfen Gastronomie, Innensportanlagen sowie Fitnessstudios und Tanzschulen wieder öffnen. Bedingung für die Rückkehr zum Sport in geschlossenen Räumen sind weiterhin Hygieneauflagen wie beispielsweise die Einhaltung eines Mindestabstandes. Die Mitglieder des sächsischen Kabinetts haben weitere Lockerungen der Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz beschlossen. So dürfen ab dem 15. Mai Innensportanlagen wieder genutzt werden, auch Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen können wieder öffnen. Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist nur zulässig, wenn die durch Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen. Der Präsident des Landessportbundes Sachsen, Ulrich Franzen, kommentiert die neuen Regelungen: "Wir freuen über diese weitere Lockerung der Restriktionen für den organisierten Sport. Damit auch die noch bestehenden Einschränkungen zeitnah aufgehoben werden können, appelliere ich an alle sächsischen Vereine: Halten Sie sich an die aktuellen Hygiene-Regeln! Nur wenn wir alle diszipliniert und verantwortungsvoll zu einem momentan noch etwas eingeschränkten Vereinsleben zurückkehren, können wir die Infektionszahlen weiterhin niedrig halten und gemeinsam gute Bedingungen für weitere Öffnungen schaffen. Mein großer Dank gilt allen Ehrenamtlichen, die den Sport gerade jetzt und auch unter erschwerten Bedingungen am Laufen halten!" Voraussetzung für die aktuellen Lockerungen der Maßnahmen zum Infektionsschutz ist eine weiterhin niedrige Zahl von Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus. Für den Fall, dass auf 100.000 Einwohner eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuerkrankungen kommen, ist eine sogenannte „Notfallbremse“ geplant, die bisher erlaubte Lockerungen wieder außer Kraft setzt. Diese neuen Vorgaben gelten vorerst bis zum 5. Juni. --------- 04.05.2020 Landessportbund Sachsen Außensportanlagen dürfen ab 4. Mai wieder genutzt werden Ab Montag ist der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport insbesondere von Sportvereinen wieder erlaubt, sofern die Sportangebote im Freien (Außenbereiche von privaten oder öffentlichen Sportanlagen) stattfinden, die Kontaktfreiheit des Sports gewährleistet ist, ein angemessener Abstand (1,5 Meter - 2 Meter) zwischen den Sportlern gesichert ist, sowie die Einhaltung der auch sonst üblichen Hygienemaßnahmen. Die Nutzungsgestattung ist allerdings mit den Auflagen verbunden, dass die Abstandsregel beachtet wird (1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Personen nach § 1 Abs. 1 SächsCoronaSchVO) und die Hygienevorschriften der Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus vom 4. Mai 2020 eingehalten werden. Diese sind in Nr. 12 der Allgemeinverordnung geregelt und beinhalten insbesondere: - Betretungsverbot der Sportstätte für Personen mit Erkältungssymptomen und/oder erhöhter Körpertemperatur. Aus Regeln zu anderen Einrichtungen, wie Schulen, in dieser Allgemeinverfügung ist abzuleiten, dass eine Temperaturmes-sung bei Betreten nicht erforderlich sein dürfte. - Ein Sportler pro 20 m2 Nutzfläche. Es ist davon auszugehen, dass als „Nutzflä-che“ die genutzte Sportfläche zu verstehen ist und nicht das Vereinsgelände. - Der Mindestabstand von 1,5m zwischen Sportlern und Trainern ist jederzeit einzuhalten. - keine Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter gestattet - Körperkontakt generell vermeiden - Mindestabstand von 1,5m in Sanitäreinheiten gewährleisten - Möglichkeiten zum Händewaschen mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern; elektrische Handtrockner, falls bereits vorhanden - Mindestabstand für Laufsport: schnelles Gehen mit 4 km/h: ca. 5 Meter; Läufer mit 14 km/h ca. 10 Meter - Reinigung von Trainingsgeräten nach der Nutzung - Keine Öffnung der Sportstätte für Publikumsverkehr --------- 01.05.2020 Quelle: Oberlausitzer Kreissportbund Aufgrund der Entwicklung in der Coronavirus-Pandemie gibt es in Sachsen erste Lockerungen im Sport. Grundlage für die Lockerungen bildet die neue Rechtsverordnung des Freistaates, die ab dem 4. Mai 2020 in Kraft tritt. Ab Montag ist der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport insbesondere von Sportvereinen wieder erlaubt, sofern die Sportangebote im Freien (Außenbereiche von privaten oder öffentlichen Sportanlagen) stattfinden, die Kontaktfreiheit des Sports gewährleistet ist, ein angemessener Abstand (1,5 Meter- 2 Meter) zwischen den Sportlern gesichert ist, sowie die Einhaltung der auch sonst üblichen Hygienemaßnahmen. Es kann dann in kleinen Gruppen trainiert werden. Umkleidekabinen und Nassbereiche dürfen weiterhin nicht genutzt werden. Zuschauer und andere Menschenansammlungen darf es nicht geben. Einzelne Sportarten werden ausdrücklich nicht genannt, entscheidend sei die Einhaltung der gesundheitspolitisch erforderlichen Maßnahmen. Wenn die bereits bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden, können Sportangebote stattfinden. Der Wettkampfbetrieb, gegebenenfalls auch ohne Zuschauer und unter den obengenannten Rahmenbedingungen, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgenommen werden. Soweit es die Entwicklung rund um Corona zulässt, muss auf lange Sicht auch der Hallensport, Zweikampfsportarten und der Wettkampfbetrieb wieder möglich sein. Der DOSB hat 10 „Leitplanken“ für die verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Vereinssports veröffentlicht: - Distanzregeln einhalten (1,5 bis 2 Meter Abstand) - keine Körperkontakte - mit Freiluftaktivitäten starten - bekannte Hygieneregeln einhalten - Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen - Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen - Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen - Trainingsgruppen verkleinern - Angehörige von Risikogruppen besonders schützen - Risiken in allen Bereichen minimieren | Kalender
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